Reform des Osterdatums

Eine Reform des Osterdatums hat es in der Geschichte regional mehrmals gegeben und sie wird weiterhin angestrebt, da die derzeitige Bestimmung des Osterdatums zwei grundlegende Probleme aufweist:

  • Das Kalenderdatum ändert sich jedes Jahr. Es kann auf jeden der 35 Tage vom 22. März bis zum 25. April fallen. Zudem hängen viele andere kirchliche Feiertage vom Aschermittwoch über Christi Himmelfahrt und Pfingsten bis Fronleichnam – also von Mitte Februar bis Mitte Juni – vom Datum des Ostersonntags ab. Dies führt an manchen Stellen zu erheblichem Aufwand in der Koordination mit dem bürgerlichen Kalender, zum Beispiel hinsichtlich der Schulferien.
  • Viele Ostkirchen berechnen das Osterdatum weiterhin traditionell auf Basis des julianischen Kalenders, während andere eine moderne Variante verwenden, die noch für einige Jahrhunderte dem gregorianischen Kalender der Westkirchen entspricht, den auch praktisch alle Staaten primär verwenden und der der entsprechenden internationalen Norm ISO 8601 zugrunde liegt. Dadurch wird in den meisten Jahren Ostern in den orthodoxen Kirchen Osteuropas und Westasiens später gefeiert als im Rest der christlichen Welt.

Es gab seit dem Altertum verschiedene Kontroversen bezüglich des „korrekten“ Osterdatums, die letztlich sogar zu Kirchenspaltungen (Schismen), Exkommunikationen und sogar Exekutionen wegen Häresie geführt haben, aber die meisten christlichen Gemeinden und Kirchen sind sich einig, dass Ostern gefeiert wird:

Es herrscht weniger Übereinstimmung bezüglich der Wichtigkeit der Koordinierung zum Beispiel mit

Die Unstimmigkeiten resultieren vor allem daraus, dass sowohl der orthodox-julianische als auch der genauere bürgerlich-gregorianische Kalender mit seinem Computus die tatsächlichen astronomischen Gegebenheiten nur annähern können, da sie vollständig algorithmischer Natur und damit anders als manche traditionelle Kalender unabhängig von lokalen Beobachtungen der Mondphasen und Jahreszeiten sind. Außerdem gibt es verschiedene Konventionen zum Beginn des Tages, d. h. statt Mitternacht bspw. den Sonnenunter- oder -aufgang vor Ort oder in Jerusalem, und es gibt verschiedene Festlegungen dazu, ob astronomischer Frühlingsanfang, Vollmond und Ostersonntag auf denselben Sonnen- oder Kalendertag fallen dürfen, solange die exakt beobachteten bzw. theoretisch errechneten Zeitpunkte in dieser Reihenfolge stattfinden. Die genauen Beschlüsse des Ersten Konzils von Nicäa dazu sind entweder nicht erhalten oder wurden gar nicht getroffen.


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